FAQ
Wer kann Akteur bei Formkraft Allgäu werden?
Was kostet ein Beitritt?
Die Jahresgebühr für Akteure liegt zwischen 190 und 390 Euro. Der Betrag richtet sich nach dem Gründungsstatus und der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:
- Freelancer oder Agenturen innerhalb der ersten drei Gründungsjahre = 190 Euro.
- Agenturen bis 4 fest angestellte Mitarbeiter = 290 Euro.
- Agenturen ab 5 festangestellten Mitarbeitern = 390 Euro.
Alle Gebühren sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Hier kommst du zur Anfrage >
Welche Leistungen bekomme ich?
Du bekommst als Akteur einen sog. Profil-Eintrag auf https://formkraft-allgaeu.de/akteure/. Zudem hast du die Möglichkeit, bis zu 3 Referenzprojekte mit Bildern und Beschreibung auf der Webseite einzustellen. Diese werden hier angezeigt: https://formkraft-allgaeu.de/referenzen/. Die Referenzen sind mit deinem Profil-Eintrag verlinkt. Jährlich kannst du zwei Jobangebote kostenlos platzieren, sowie nach Absprache mit den Gesellschaftern eigene Veranstaltungen auf unserer Webseite bereitstellen, insofern diese für das Netzwerk interessant sind. Für alle von Formkraft Allgäu organisierten Veranstaltungen bekommst du 20% Ermäßigung auf die Teilnahmegebühren.
Kann ich während des Jahres Referenzprojekte ändern?
Zu welchem Zeitpunkt kann ich aufgenommen werden?
Können von einer Agentur mehrere Inhaber oder Mitarbeiter als Akteure auftreten?
Ja, pro Agentur können bis zu drei Personen als Akteure in Erscheinung treten. Für den ersten Akteur gilt hier der normale Beitragssatz, jeder weitere Akteur zahlt 100 Euro weniger, der Mindestbeitrag liegt jedoch bei 190 Euro. Beispiel: Eine Agentur hat 10 festangestellte Mitarbeiter und zwei Firmeninhaber mit unterschiedlichen Kernkompetenzen. Beide Inhaber möchten als Akteure in Erscheinung treten. Die Gebühr für Inhaber 1 beträgt dann regulär 390 Euro, Inhaber 2 zahlt 290 Euro.
Manche Akteure kommen nicht direkt aus dem Allgäu. Auf welchen Radius beschränkt sich die Aufnahme?
Um langfristig eine starke Lobby zu bilden braucht es die entsprechende (wo)man-Power. Deshalb sind wir in einem erweiterten Radius aktiv, der in etwa gleichzusetzen ist mit der Region Allgäu-Oberschwaben. Folgende Städte bilden dabei die Randpunkte: Murnau - Augsburg - Ulm - Sigmaringen - Lindau. Bei einem Firmensitz außerhalb muss ein eindeutiger Bezug zur Region nachgewiesen werden, bspw. durch einen langjährigen Aufenthalt dort oder Geburtsort des Akteurs.
Auf der Homepage sind mehrere Akteure eines Aufgabengebiets (z.B. Grafiker) gelistet. Entsteht hier kein Konkurrenzkampf?
Vermittelt Formkraft Allgäu Aufträge?
Die Gesellschafter von Formkraft Allgäu sind Ansprechpartner für Unternehmen und Kommunen, die hochwertige Kreativleistung benötigen. Bei einer konkreten Anfrage an die Gesellschafter überlegen und entscheiden wir, wer aus dem Netzwerk ein geeigneter Partner zur Lösung der Aufgabe sein könnte und stellen den Kontakt her. In der Regel empfehlen wir nur einen Akteur bzw. eine Agentur, um einem unnötigen Ressourcenverbrauch und Wettbewerb entgegen zu wirken.
Wie läuft eine Kontaktvermittlung ab?
In der Regel ist es so, dass ein Unternehmen mit einer konkreten Aufgabe bzw. Anfrage auf uns zukommt. Im Gespräch werden dann zunächst der grobe Bedarf, die Wünsche und Anforderungen des Interessenten geklärt. Im nächsten Schritt überlegen wir, welcher Akteur diesen Anforderungen am Besten gerecht werden kann. Kriterien sind dabei u.a. die angefragte Leistung, die gestellten Anforderungen, der Umfang des Auftrags, der zeitliche Rahmen, etc.. Wenn wir eine Entscheidung getroffen haben, fragen wir beim Akteur an, ob seinerseits Kapazitäten frei sind und Interesse besteht, diese Anfrage anzunehmen. Bekommen wir vom Akteur das Ja, geht eine E-Mail mit Zusammenfassung der besprochenen Punkte und den Kontaktdaten des Unternehmers an den Akteur.
Was kostet eine Kontaktvermittlung?
Die Vermittlung einer Anfrage ist für Akteur und Kunde kostenfrei. Kommt durch den vermittelten Kontakt ein Geschäft, d.h. Vertragsabschluss zustande, wird von Formkraft Allgäu beim Akteur eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme erhoben. Die Provisionspflicht gilt für alle Angebote, die innerhalb von 2 Jahren an diesen Kunden gehen – unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Provision ist auch fällig bei Aufträgen ohne Angebot.
Welche Kriterien sind für eine Vermittlung ausschlaggebend?
Muss ich als Akteur Anfragen annehmen?
Bin ich als Akteur auch provisionspflichtig, wenn ein Unternehmen mich direkt über die Formkraft Homepage kontaktiert?
Ein Interessent kann über die Profilseiten der Akteure https://formkraft-allgaeu.de/akteure/ direkt Kontakt zum Akteur aufnehmen. Der Interessent kann den Akteur per E-Mail, Telefon oder Brief kontaktieren, sofern uns diese Angaben vom Akteur gegeben wurden. Ergeben sich aus dieser direkten Kontaktaufnahme Aufträge, sind diese provisionsfrei.